01.02.02.10 (Berlin/Brandenburg) Prüfen von Lieferantenrechnungen
- Laufende Nr
- 9
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.02
- SYS_3
- 01.02.02
- SYS_4
- 01.02.02.10
- ORGEINHEIT
- Rechnungsverwaltung
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Rechnungsprüfung
- ERAAA
- Prüfen von Lieferantenrechnungen
- Tarifgebiet
- Berlin/Brandenburg
- BAY
- BER
- BRB
- E 6
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Prüfen von Warenrechnungen
Aufgrund von Unterlagen (Einkaufsabschlüsse, Dispositionslisten, Bestandslisten, Preislisten, Katalogen, Bestellungen, Lieferscheinen, Frachtbriefen, etc.) Lieferantenrechnungen zu Warensendungen auf Berechtigung, Menge, Ausführung, Verpackungs- und Frachtanteil und ordnungsgemäße Abrechnung manuell oder systemunterstützt prüfen. Zu- und Abschläge, Rabatte, Gültigkeitszeiträume, Mehrwertsteuer etc. beachten. Ggf. Prüfungsunterlagen anfordern.
Prüfen von Fremdleis- tungsabrechnungen
Fremdleistungsabrechnungen (handwerkliche Leistungen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Dienstleistungen, etc.) anhand der Bestellunterlagen und der Unterlagen der Fachbereiche (Leistungsverzeichnisse, Rapporte, Aufmaße, etc.) prüfen. Leistungsumfang und Verrechnungssätze kontrollieren unter Berücksichtigung von z. B. vertraglicher Konditionen, Mehrwertsteuerverordnung. Berechnete Verrechnungssätze vergleichen, Zuschläge auf Richtigkeit prüfen Rüstzeiten, Auslösung, Trennungsentschädigung,
etc.). Berechtigung von Materialkosten anhand der Bezugsscheine feststellen.
Rechnungsfreigabe und weitere Aufgaben
Geprüfte Rechnungen zur Zahlung freigeben, Skontoverluste bzw. Verzugszinsen vermeiden. Differenzen klären, gutschreiben bzw. belasten; bei besonderen Auffälligkeiten ggf. Entscheidung durch Leitung herbeiführen. Bei Jahresabschlüssen rückstellungspflichtig Summen anhand der Vorgaben des Bilanzbereiches ermitteln.